Navigation überspringen

Fort- und Weiterbildung Sachkunde

Im Pflanzenschutzgesetz (§ 9 Abs. 4) ist neu geregelt, dass alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, im Pflanzenschutz beraten und Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. abgeben, jeweils innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren ab der erstmaligen Ausstellung des Sachkundeausweises eine anerkannte 4-stündige Fortbildung wahrzunehmen haben. Dies ist für jeden darauffolgenden 3-Jahreszeitraum zu wiederholen. Der Beginn des ersten 3-Jahreszeitraumes ist auf ihrem Pflanzenschutz-Sachkunde-Ausweis (Rückseite unter "Beginn erster Fortbildungszeitraum") vermerkt.

Nur in Baden Württemberg dürfen auch 2-stündige Fortbildungen angeboten werden. Sonst spielt es aber keine Rolle, wo die Fortbildungen in Anspruch genommen werden.

Über die Fortbildung erhalten die Teilnehmer einen vom Landwirtschaftsamt bzw. von einer anderen Organisation, die die Fortbildung durchführt und vom Regierungspräsidium anerkannt ist, ausgestellten Nachweis. Diese sind aufzubewahren.


Das Landwirtschaftsamt bietet unregelmäßig solche Fortbildungen an und stellt entsprechende Nachweise aus. Diese Termine werden in der Regel über die Warndienste Pflanzenschutz (Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Gemüsebau und Spargelanbau), oder über aktuelle Meldungen auf unserer Homepage oder über den Veranstaltungskalender des Landwirtschaftsamtes veröffentlicht. 

Aktuelle Fortbildungstermine des Landwirtschaftsamtes:

Veranstaltungskalender Landwirtschaftsamt Bruchsal


Die Termine aller Ämter für Landwirtschaft finden Sie unter

Fortbildungskalender Sachkunde Pflanzenschutz  (LTZ Augustenberg)
mittels Suchformular kann weiter gefiltert werden

oder unter

https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/,Lde/Startseite/Service/Veranstaltungen
Klicken Sie auf "Suchformular einblenden" und geben Sie im Feld "Veranstaltungsname/Beschreibung" den Suchbegriff "Sachkunde" ein. Die Suche
gegebenenfalls mit Auswahl der Dienststellen und des Datum-Zeitraumes weiter eingrenzen.


Online Fortbildung

Es finden Online-Webinare als zertifizierte Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz statt. Hier können Inhaber von Sachkundenachweisen zwei, bzw. vier der vorgeschriebenen vier Stunden Fortbildung online absolvieren.

Bitte beachten Sie, dass diese Online-Fortbildungen in den meisten Fällen kostenpflichtig sind.

Die BWagrar-Webinar Fortbildungen Pflanzenschutz finden in Zusammenarbeit der Redaktion von BWagrar und des Landesbauernverbands in Baden-Württemberg (LBV) statt. Sie sind als Fortbildungsveranstaltung für den Sachkundenachweis Pflanzenschutz zertifiziert.Sie finden die Informationen dazu auf der Startseite von BWagrar, www.bwagrar.de rechts unten unter „Webinare“.

Die Landakademie bietet ebenfalls Online-Fortbildungen unter dem Link www.landakademie.de an.

Die Gartenakademie Baden-Württemberg e.V. bietet Fortbildungen speziell für kommunale Bedienstete (Mitarbeiter von Bauhöfen und Stadtgärtnereien) an.
Termine finden Sie unter folgendem Link: Gartenakademie Baden-Württemberg

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung