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Antragstellung Sachkundeausweis (SKN) im Scheckkartenformat

Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz und der neuen Sachkundeverordnung müssen alle Anwender, Verkäufer, Ausbilder und Berater ab dem 26.11.2015 den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat mit QR-Code besitzen.

Muster Vorderseite Sachkundenachweis im Scheckkartenformat
Muster Vorderseite Sachkundenachweis im Scheckkartenformat

Bei Personen, die vor dem 06.07.2013 sachkundig geworden sind (sog. "alt-sachkundige" Antragsteller), werden seit dem 27.05.2015 die Anträge nach der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (gültig ab 06.07.2013) bearbeitet. Dies kann eventuell zu unterschiedlicher Anerkennung der verschiedenen Berufsabschlüsse im Vergleich zur alten Sachkundeverordnung führen und gegebenfalls weitere Bescheinigungen über die Sachkunde notwendig werden.
Dem Antrag auf Ausstellung des Sachkundeausweises müssen zusätzlich Nachweise einer aktuellen, anerkannten Fortbildung beigefügt werden.

Personen, die nach dem 06.07.2013 sachkundig geworden sind, müssen keine Befristung für die Antragstellung berücksichtigen. Erfolgt die Antragstellung nach mehr als drei Jahren, so ist dem Antrag zusätzlich der Nachweis einer aktuellen, anerkannten Fortbildung beizufügen.

Für Sachkundige mit Erstwohnsitz im Landkreis Karlsruhe ist das Landratsamt Karlsruhe zuständige Behörde bei der Antragstellung.

Dennoch erfolgt die Antragstellung über die seit 01.07.2014 bundesweit freigeschaltete Sachkunde-Datenbank.

1. Online-Beantragung über die Sachkunde-Datenbank im Internet (empfohlen!)

zum Antrag: www.pflanzenschutz-skn.de (inkl. Ausfüllhilfe)

Empfohlen wird: bevor Sie den Antrag stellen sich zu registrieren. Es wird ein dauerhafter Benutzerzugang zur Datenbank eingerichtet. Persönliche Daten können überprüft und ggf. geändert werden, der Bearbeitungsstatus des Antrages kann eingesehen werden.

Nach der Registrierung erfolgt die eigentliche Antragstellung.

Dem Antrag sind die Nachweise, z. B. anerkannter Berufsabschluss oder Zeugnis einer Sachkundeprüfung, in elektronischer Form beizufügen. In die Datenbank hochladbar sind die Formate .pdf, . jpg, .png oder .zip-Datei. (Max. 3 Anlagen, max. 1 MB pro Anhang)

Die Nachweise können auch als Kopie in Papierform dem Landratsamt zugesendet werden. Dazu das vom Programm erstellte Anschreiben ausdrucken und verwenden. Es beinhaltet die Anschrift an das Landratsamt und die persönliche Identifikationsnummer für die Zuordnung zum Antrag.

2. Für Personen, die keine Online-Beantragung vornehmen können

Diese Personen können nur nach vorheriger Terminvereinbarung im Landwirtschaftsamt, Am Viehmarkt 1, 76646 Bruchsal, Zimmer 216 zusammen mit einem Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin den Antrag in die Datenbank eingeben.
Terminvereinbarung unter 0721/93688630 (Frau Neuburger und Frau Westermann).

Dazu sind die Nachweise, z.B. anerkannter Berufsabschluss bzw. Zeugnis einer Sachkundeprüfung mitzubringen.

In beiden Fällen müssen sie die Versicherung bestätigen, dass Sie über für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen, sowie die Zustimmung zur Datenverarbeitung nach § 14 Abs. 1 LDSG zum Zweck der Erstellung des Ausweis erteilen.

Nach der Online-Beantragung oder der Eingabe im Landwirtschaftsamt können die Anträge bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie vom Landwirtschaftsamt keine Eingangsbestätigung erhalten. Ist Ihr Antrag unvollständig werden Sie darüber informiert. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird dem Antragsteller die Bewilligung zusammen mit dem Gebührensbescheid in Höhe von 30,-- EUR zugesendet.

Erst nach Bezahlung und Eingang der Gebühr beim Landratsamt Karlsruhe wird der Antrag zum Druck der Scheckkarte freigegeben und der Ausweis direkt an den Antragsteller verschickt.

Bitte beachten Sie:
Der Ausweis ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Dokument mit Lichtbild (z.B. Personalausweis) gültig. 

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