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Investitionsförderung Bundesprogramm Energieeffizienz

Das Bundesminsterium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau veröffentlicht.
Die neue Richtlinie ist am 01.01.2019 in Kraft getreten.

Achtung:

Seit 8. August gibt es inzwischen eine neue Auflage des Programmes. Sie finden die aktuellen Informationen direkt auf den Seiten der BLE BLE - Bundesprogramm Energieeffizienz.
Diese Seite wird demnächst noch überarbeitet und aktualisiert.. 

Als Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Betriebe (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind und ihren Sitz in Deutschland haben.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, Energieberatung, Erstellung eines Energiesparkonzeptes sowie Informationsveranstaltungen zum Wissentransfer (Energieeffizienztische).

Die geförderten Investitionsmaßnahmen gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Einzelmaßnahmen:
    Ersatz oder Nach- und Umrüstung durch hocheffiziente Anlagen/Aggregate
    Beispiele:
    elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen (Trocken- und Nassläuferpumpen, Tauch-Wasserpumpen), Ventilatoren, Anlagen der Kälteerzeugung, Wärmespeicher, Umdeckung der Gewächshaushülle von Einfacheindeckung auf festinstallierte Mehrfachbedeckung, Einbau von Energieschirmen, Vorkühler in Milchkühlanlagen, Anlagen und Geräte zur computergestützten Klimaregelung (Klimacomputer), Einsatz von LED-Belichtungssystemen zur Assimilationsbelichtung, Umstellung von ausschließlicher Raumheizung auf Zonenheizung (Wärmeverteilung)
    Zuschuß 30%
  • Modernisierung - Systemische Optimierung:
    Ersatz oder Erneuerung von technischen Systemen durch energiesparende Technologien
    Beispiel: mehrere Maßnahmen in einem Gewächshaus, welche in der Summe eine Energieeinsparung von mind. 25% gegenüber dem IST-Zustand bedeuten (wie Erneuerung der Energieschirme, Umdeckungen, Isoliermaßnahmen, verbesserte Flächennutzung, verbesserte Klimaregelung, einsatz von Ventilatoren...)
    Zuschuß 20% bei einer Einsparung von mind. 25%, 30% bei einer Einsparung von mind. 35%
  • Neubau Niedrigenergiegebäude:
    beispielsweise Gewächshäuser mit einer Energieeinsparung von mind. 40% gegenüber einem definierten Referenzgewächshaus (rundum Einfachglas, einlagiger Energieschirm)
    Zuschußhöhe:
    20% bei einer Einsparung von 40%, 30% bei einer Einsparung von 50%, 40% bei einer Einsparung von 60%
  • Neubau energieeffizenter Anlagen zur Lagerung oder Erstaufbereitung pflanzlicher Erzeugnisse
    wie Kühllager, Trocknungsanlagen (keine Futtermittel!)
    Zuschußhöhe:
    20% bei einer Einsparung von 40%, 30% bei einer Einsparung von 50%, 40% bei einer Einsparung von 60%

Nicht gefördert werden u.a. Maschinen und Geräte für die Außenwirtschaft (Ausnahme: stationäre elektrische Pumpen zum Betrieb bestehender Bewässerungsanlagen im Außenbereich),Erwerb von gebrauchten Gegenständen sowie deren Mieten, Pachten oder Leasen, laufende Betriebsausgaben, Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffung, Gebühren für Rechtsberatung, Preisnachlässe, Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen, reine Ersatzinvestitionen, die nicht zur Verbesserung der Energieeffizienz führen, Investitionen im Wohnbereich und in Verwaltungsgebäude, Energieerzeugungsanlagen sowie damit zusammenhängende bauliche Anlage und technische Einrichtungen (Ausnahme: Wärmeerzeugung in Trocknungsanlagen und Nahwärmeleitungen zur Abwärmenutzung in Produktion/Verarbeitung), bereits vor Antragsstellung begonnene Projekte, Abrißarbeiten von Gebäuden. 

Die Antragstellung erfolgt online über die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Im Internet finden sie eine Vielzahl von weiteren Informationen zum Förderprogramm unter  BLE - Bundesprogramm Energieeffizienz

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